Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 167
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 167 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 28.11.1967 – 1 BvR 515/63Pflicht zur Erschöpfung des Rechtswegs bei Versagung des Armenrechts durch Bundessozialgericht. Feststellung der Verfassungswidrigkeit bei Verstoß einer begünstigenden Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Nichtigkeitserklärung nicht möglich ist. Aufhebung der auf der verfassungswidrigen Regelung beruhenden Gerichtsentscheidung und Aussetzung des Verfahrens. Verfassungsmäßigkeit der Gewährung einer Beitragserstattung aus der Angestelltenrentenversicherung nur an die Witwe, nicht an die Waisen eines VersichertenZitiert von 22
- BVerfG, 22.01.1959 – 1 BvR 154/55Keine Anwaltsbeiordnung im Sozialgerichtsverfahren; Sozialpflicht des Staates (Art. 20 Abs. 1 GG). - "Herkunft" (Art. 3 Abs. 3 GG)Zitiert von 19
- BSG, 03.07.2003 – B 7 AL 216/02 BSozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzungen der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG bei partieller Prozessunfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.