Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 341 Beitragssatz und Beitragsbemessung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/341#abs-1 (1) Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/341#abs-2 (2) Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/341#abs-3 (3) Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Beiträge ist die Woche zu sieben, der Monat zu dreißig und das Jahr zu dreihundertsechzig Tagen anzusetzen, soweit dieses Buch nichts anderes bestimmt. Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag zu berücksichtigen. Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/341#abs-4 (4) Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
Wird zitiert von 49 Entscheidungen zu § 341 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.08.2010 – 1 BvR 2393/08, 1 BvR 2580/08, 1 BvR 2606/08Nichtannahmebeschluss: Mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässige Verfassungsbeschwerde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Vorschrift des § 46 Abs 4 SGB 2 F: 2007-12-22 über Eingliederungsbeitrag - Zudem Subsidiarität gegenüber Geltendmachung vor den SozialgerichtenZitiert von 11
- BVerfG, 22.05.2018 – 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in den Jahren 2005 und 2008 mit dem Gebot der Belastungsgleichheit bzgl Sozialabgaben (hier: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) vereinbar - Rechtfertigung des Aussteuerungsbetrags gem § 46 Abs 4 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 30.07.2004 für das Jahr 2005 aufgrund des Systemswechsels im Bereich der Arbeitsförderung - fehlende Beitragssatzrelevanz des Eingliederungsbeitrags gem § 46 Abs 4 SGB 2 idf vom 22.12.2007 für das Jahr 2008Zitiert von 10
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 – L 8 AL 242/16Zitiert von 5
- LSG Bayern, 16.02.2023 – L 10 AL 133/22
- SG Darmstadt, 19.01.2011 – S 10 KR 253/09
- BSG, 29.03.2022 – B 11 AL 4/21 RArbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung in der Schweiz - Grenzgänger - Berücksichtigung des ausländischen Arbeitsentgelts nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - Europarechtskonformität - VorlagepflichtZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 27.01.2025 – L 20 AL 154/21
- BSG, 24.09.2024 – B 11 AL 5/23 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - rückwirkende Abrechnung einer Provisionszahlung während des KrankengeldbezugsZitiert von 3
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2024 – L 2 AL 5/21Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 341 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 341 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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20.12.2008 Ausfertigung
§ 341 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I 2860)
BGBl. 2008 I S. 2860
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22.12.2007 Ausfertigung
§ 341 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I 3245)
BGBl. 2007 I S. 3245
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29.06.2006 Ausfertigung
§ 341 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2006 (BGBl. I 1402)
BGBl. 2006 I S. 1402
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09.12.2004 Ausfertigung
§ 341 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3242)
BGBl. 2004 I S. 3242
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.