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Artikel 1 · BT-Drs. 16/6741 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderungen aus der Einfügung des § 366a.
Zu Nummer 2 (§ 341 Abs. 2)
Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird zum 1. Januar
2008 um 0,3 Prozentpunkte von 4,2 Prozent auf 3,9 Prozent
gesenkt. Die gute konjunkturelle Entwicklung und die damit
einhergehende positive Arbeitsmarktentwicklung führen zu
höheren Beitragseinnahmen und sinkenden Ausgaben bei
den Entgeltersatzleistungen. Der bis zum Jahresende 2006
aufgelaufene Überschuss in Höhe von rund 11,2 Mrd. Euro
hat sich bis Ende des ersten Halbjahres 2007 auf rund 12,6
Mrd. Euro erhöht. Damit ist ausreichend Vorsorge getroffen,
dass die Bundesagentur für Arbeit auch im Falle einer sich
verschlechternden wirtschaftlichen Entwicklung mittelfris-
tig nicht auf Darlehen des Bundes gemäß § 364 angewiesen
sein wird. Um weiterhin eine solide Finanzierung der
Arbeitslosenversicherung und ein hohes Niveau der aktiven
Arbeitsförderung zu gewährleisten, wird der Beitragssatz
maßvoll auf 3,9 Prozent gesenkt.
Diese neuerliche Beitragssatzsenkung entlastet die Beitrags-
zahler zur Arbeitsförderung um ca. 2,2 Mrd. Euro jährlich.
Zusammen mit der Senkung des Beitragssatzes vom
1. Januar 2007 ergibt sich binnen Jahresfrist ein Rückgang
um 2,6 Prozentpunkte und eine Gesamtentlastung der Bei-
tragszahler von über 19 Mrd. Euro jährlich.
Zu Nummer 3 (§ 345a)
Mit der Aufhebung der Vorschrift wird der Bund von der
Pflicht zur Beitragszahlung für die zur Arbeitsförderung
versicherungspflichtigen Erziehenden entlastet.
Zu Nummer 4 (§ 347)
Folgeänderung zu Nummer 3.
Zu Nummer 5 (Überschrift des Fünften Abschnitts
des Zehnten Kapitels)
Redaktionelle Anpassung.
Zu Nummer 6 (§ 366a – neu –)
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt die Errichtung eines Sondervermögen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6741, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.300–40.592 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 8b0e98bdcf24ee4b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP