Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 167 Höhe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/167#abs-1 (1) Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (§ 341 Absatz 4) begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/167#abs-2 (2) Ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
sind vom Arbeitsentgelt die Steuern abzuziehen, die bei einer Einkommensteuerpflicht im Inland durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben würden.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 167 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.03.2017 – C-496/15Zitiert von 11
- EuGH, 07.09.2016 – C-496/15
- BSG, 11.03.2014 – B 11 AL 21/12 RBemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf monatliche Beitragsbemessungsgrenze - verfassungs- und europarechtskonforme AuslegungZitiert von 3
- SG Karlsruhe, 27.10.2017 – S 5 AL 2200/17
- LSG NRW, 27.01.2025 – L 20 AL 154/21
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 – L 4 R 4979/15Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- SG GieBen, 15.05.2023 – S 14 AL 4/23Zitiert von 1
- BSG, 15.02.2023 – B 11 AL 37/21 R(Insolvenzgeldanspruch des Generalunternehmers - Insolvenz des Subunternehmers - Erfüllung der Zahlungspflicht aus § 14 AEntG 2009 - gesetzlicher Forderungsübergang des Arbeitsentgeltanspruches auf Generalunternehmer - revisionsrechtliche Prüfung des Erklärungswillens)Zitiert von 5
- BSG, 22.09.2022 – B 11 AL 34/21 RArbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - fiktiver Abzug bei echten Grenzgängern bei fehlender Lohnsteuerpflicht im Inland - vorübergehender Arbeitsausfall - Feststellung der Lohnsteuer - Steuervorteil - Vorrang des Doppelbesteuerungsabkommens - beschränkte Steuerpflicht - Lohnsteuerabzugsmerkmal - Freistellung von der Lohnsteuer - Nichtberücksichtigung der Steuerklasse - Gleichbehandlung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 167 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.03.2001 Ausfertigung
§ 167 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2001 (BGBl. I 403)
BGBl. 2001 I S. 403
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.