Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 111 Transferkurzarbeitergeld
Stand: 30.05.2020
Wird zitiert von 51
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 – 1 K 2865/21Zitiert von 2
- BSG, 25.03.2003 – B 7 AL 8/02 RZitiert von 2
- FG Köln, 06.12.2017 – 14 K 1918/17
- LSG NRW, 30.04.2014 – L 8 R 875/13
- BFH, 20.11.2025 – V R 10/23 · Umsatzsteuer und TransfergesellschaftZitiert von 2
- FG Münster, 15.11.2017 – 7 K 2635/16 EZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BAG, 09.11.2021 – 1 AZR 278/20Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung - WechselprämieZitiert von 1
- BSG, 21.10.2021 – B 5 R 11/20 RErfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge eines Wechsels des Versicherten in eine Transfergesellschaft und der Beendigung des befristeten Transferarbeitsverhältnisses durch Zeitablauf - Insolvenz des früheren Arbeitgebers - insolvenzbedingter ArbeitslosengeldbezugZitiert von 5
- LAG Düsseldorf, 12.03.2021 – 6 Sa 824/20Zitiert von 7
51 Entscheidungen zu § 111 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-1 (1) Um Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vermeiden und ihre Vermittlungsaussichten zu verbessern, haben diese Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeitergeld), wenn
Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-2 (2) Ein dauerhafter Arbeitsausfall liegt vor, wenn auf Grund einer Betriebsänderung im Sinne des § 110 Absatz 1 Satz 3 die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend entfallen. Der Entgeltausfall kann auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-3 (3) Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn
Wird die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit von einem Dritten durchgeführt, tritt an die Stelle der Voraussetzung nach Satz 1 Nummer 4 die Trägerzulassung nach § 178.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-4 (4) Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
§ 98 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-5 (5) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, denen Anpassungsgeld nach § 5 des Steinkohlefinanzierungsgesetzes gezahlt werden kann, haben vor der Inanspruchnahme des Anpassungsgeldes Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-6 (6) Für die Anzeige des Arbeitsausfalls gilt § 99 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 entsprechend. Der Arbeitsausfall ist bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der personalabgebende Betrieb seinen Sitz hat.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-7 (7) Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber den geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten. Stellt der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit fest, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Qualifizierungsdefizite aufweisen, soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten anbieten. Als geeignet gelten insbesondere
Bei der Festlegung von Maßnahmen nach Satz 3 ist die Agentur für Arbeit zu beteiligen. Nimmt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, deren Ziel die anschließende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist, und wurde das Ziel der Maßnahme nicht erreicht, steht die Rückkehr der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in den bisherigen Betrieb dem Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld nicht entgegen.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-8 (8) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur vorübergehend in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um anschließend einen anderen Arbeitsplatz in dem gleichen oder einem anderen Betrieb des Unternehmens zu besetzen, oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, einen Arbeitsplatz in einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns zu besetzen. § 110 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/111#abs-9 (9) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, sind die für das Kurzarbeitergeld geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, mit Ausnahme der ersten beiden Titel und des § 109.