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Artikel 1 · BT-Drs. 18/8042 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Einfügung des § 111a (Artikel 1 Nummer 9).
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Neufassung des § 131a (Artikel 1 Nummer 11).
Zu Buchstabe c
Folgeänderung zur Aufhebung des § 134 (Artikel 1 Nummer 12).
Drucksache 18/8042                                    – 22 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Buchstabe d
Folgeänderung zur Aufhebung des § 417 (Artikel 1 Nummer 22).
Zu Buchstabe e
Folgeänderung zur Einfügung von § 444a (Artikel 1 Nummer 23).
Zu Nummer 2
Untersuchungen haben gezeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss ein überdurch-
schnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko und instabilere Erwerbsverläufe haben. Mit der Ergänzung wird daher klar-
gestellt, dass für eine dauerhafte Eingliederung insbesondere eine berufliche Weiterbildung erforderlich sein kann.
Zu diesem Zweck wird der mit der Einführung von § 4 durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung
(BGBl. I 1997 S. 594) in der Gesetzesbegründung bereits enthaltene Bezug zur Förderung der beruflichen Wei-
terbildung in die Vorschrift aufgenommen.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die Regelung gewährleistet, dass arbeitsfreie Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage im Strafvollzug,
die innerhalb zusammenhängender Arbeits- oder Ausbildungsabschnitte liegen, in die Versicherungspflicht nach
dem Recht der Arbeitsförderung einbezogen und damit für die Erfüllung der Anwartschaftszeit berücksichtigt
werden können.
Zu Buchstabe b
Die Regelungen zur Sonstigen Versicherungspflicht bei Entgeltersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Kranken-
geld, und so weiter), privatem Krankentagegeld oder Erwerbsminderungsrenten (§ 26 Absatz 2) stellen bisher
darauf ab, dass unmittelbar vor Begi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.398 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8042, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.835–109.233 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e3cf939a430f8b2c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP