Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8042 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Einfügung des § 111a (Artikel 1 Nummer 9). Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Neufassung des § 131a (Artikel 1 Nummer 11). Zu Buchstabe c Folgeänderung zur Aufhebung des § 134 (Artikel 1 Nummer 12). Drucksache 18/8042 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Buchstabe d Folgeänderung zur Aufhebung des § 417 (Artikel 1 Nummer 22). Zu Buchstabe e Folgeänderung zur Einfügung von § 444a (Artikel 1 Nummer 23). Zu Nummer 2 Untersuchungen haben gezeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss ein überdurch- schnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko und instabilere Erwerbsverläufe haben. Mit der Ergänzung wird daher klar- gestellt, dass für eine dauerhafte Eingliederung insbesondere eine berufliche Weiterbildung erforderlich sein kann. Zu diesem Zweck wird der mit der Einführung von § 4 durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (BGBl. I 1997 S. 594) in der Gesetzesbegründung bereits enthaltene Bezug zur Förderung der beruflichen Wei- terbildung in die Vorschrift aufgenommen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Die Regelung gewährleistet, dass arbeitsfreie Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage im Strafvollzug, die innerhalb zusammenhängender Arbeits- oder Ausbildungsabschnitte liegen, in die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung einbezogen und damit für die Erfüllung der Anwartschaftszeit berücksichtigt werden können. Zu Buchstabe b Die Regelungen zur Sonstigen Versicherungspflicht bei Entgeltersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Kranken- geld, und so weiter), privatem Krankentagegeld oder Erwerbsminderungsrenten (§ 26 Absatz 2) stellen bisher darauf ab, dass unmittelbar vor Begi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.398 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8042, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.835–109.233 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e3cf939a430f8b2c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP