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Artikel 4 · BT-Drs. 17/10749 · S. 16

Zu Artikel 4 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
In der Inhaltsübersicht wird die erweiterte Berufsorientie-
rung als bei den befristeten Leistungen enthaltene Regelung
gestrichen (Folgeänderung zu Nummer 6).
Zu Nummer 2
Korrektur einer redaktionellen Unrichtigkeit.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Mit Absatz 2 werden die Beschränkung der Berufsorientie-
rungsmaßnahmen auf bis zu vier Wochen und die Vorgabe
der regelmäßigen Durchführung in der unterrichtsfreien Zeit
aufgehoben. Dadurch wird die bis 31. Dezember 2013 be-
fristete erweiterte Berufsorientierung nach § 130 SGB III
dauerhaft in § 48 SGB III integriert. Die Beschränkungen
der Berufsorientierungsmaßnahmen in § 48 Absatz 2
SGB III werden dauerhaft aufgehoben, um mehr Prävention
in der Berufsorientierung zu erreichen. Damit wird die Ziel-
setzung der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern
und des Ausbildungspakts von Bundesregierung und Spit-
zenverbänden der Wirtschaft/Kultusministerkonferenz un-
terstützt. Zudem sollen die berufliche Eingliederung behin-
derter junger Menschen verbessert und der Nationale Ak-
tionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention flankiert werden. Die Befristung
soll jetzt wegfallen, damit für die Zeit ab 2014 frühzeitig
Planungssicherheit für die Bundesagentur für Arbeit und die
Länder besteht und rechtzeitig die diesbezüglich notwendi-
gen Dispositionen getroffen werden können.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 4
Korrektur einer redaktionellen Unrichtigkeit.
Zu Nummer 5
Durch die Aufhebung von § 48 Absatz 2 SGB III entfällt
der Anwendungsbereich von § 130 SGB III.
Zu Nummer 6
Mit der Änderung wird die Möglichkeit der Erprobung in-
novativer Instrumente um weitere drei Jahre verlängert, da-
mit über einen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.000 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10749, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.228–58.228 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 89039560c9763b2e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP