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Artikel 10 · BT-Drs. 14/4731 · S. 45

Zu Artikel 10 (Änderung des SGB III in 2002)

Zu Artikel 10 (Änderung des SGB III in 2002)
Hiermit erfolgt die generelle Umstellung der Beträge auf
Euro. Vergleiche Artikel 2. Abweichungen von der o. a.
Umrechnung in Euro-Beträge ergeben sich daraus, dass
bestimmte Bedarfssätze sich aus der Summe von BAföG-
Bedarfssätzen ergeben, die einzeln in Euro umgerechnet
werden. In der Summe kann sich im Einzelfall eine Ab-
weichung gegenüber dem ergeben, wenn die Summe
umgerechnet würde. Eine weitere Abweichung bei den Kin-
derbetreuungskosten beruht auf einer entsprechenden Rege-
lung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, die
durch den Entwurf eines 4. Euro-Einführungsgesetzes ange-
passt wird. Im Übrigen erfolgt in Nummer 3 eine Anpas-
sung an die Regelung in § 51 Abs. 4 des Bundesausbil-
dungsförderungsgesetzes.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4731, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 168.937–169.719 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 44002deecf651197….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP