Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 107 Anwendung anderer Vorschriften
Stand: 01.08.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/107#abs-1 (1) § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Sperrzeiten bei Meldeversäumnis gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/107#abs-2 (2) § 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente als Vollrente zuerkannt ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 107 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 – L 8/13 SO 7/07
- SG Stade, 29.07.2010 – S 17 AS 169/10Zitiert von 2
- BSG, 23.03.2010 – B 8 SO 17/09 R(Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kein Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich der WfbM - keine zweckbestimmte Leistung iS § 83 SGB 12 - Absetzung des Ausbildungsgeldes gem § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 - kein Einkommenseinsatz und keine abweichende Festlegung des Regelbedarfs wegen kostenlosem Mittagessen in WfbM - Anspruch auf Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes trotz Zusammenleben mit Mutter - verfassungskonforme Auslegung)Zitiert von 97
- OVG NRW, 22.12.2006 – 12 A 2320/05
- OVG NRW, 22.02.2006 – 16 A 176/05Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 28.07.2009 – 4 PA 250/08Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 31.08.2022 – 3 A 210/21Zitiert von 1
- BGH, 30.06.2015 – VI ZR 379/14Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger: Sachliche Kongruenz zwischen den von der Bundesagentur für Arbeit erbrachten Maßnahmekosten für die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt und dem Anspruch auf Ersatz des VerdienstausfallschadensZitiert von 9
- BSG, 16.06.2015 – B 4 AS 37/14 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Bezug von Ausbildungsgeld - Zuschuss zu den ungedeckten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - fiktive Bedarfsberechnung - keine Berücksichtigung des Mehrbedarfs gem § 21 Abs 4 SGB 2 - kein Abzug von Erwerbstätigenpauschale oder Erwerbstätigenfreibetrags vom Ausbildungsgeld - Verfassungsmäßigkeit - Beschränkung des Streitgegenstandes - Einbeziehung neuer Verwaltungsakt)Zitiert von 46
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 107 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.07.2019 Ausfertigung
§ 107 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I 1029)
BGBl. 2019 I S. 1029
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24.10.2010 Ausfertigung
§ 107 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I 1422)
BGBl. 2010 I S. 1422
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23.12.2007 Ausfertigung
§ 107 geändert durch Artikel 17 1. 8. 2008 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I 3254)
BGBl. 2007 I S. 3254
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19.03.2001 Ausfertigung
§ 107 geändert durch Artikel 10 1. 1. 2002 des Gesetzes vom 19. März 2001 (BGBl. I 390)
BGBl. 2001 I S. 390
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07.05.1999 Ausfertigung
§ 107 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 (BGBl. I 850)
BGBl. 1999 I S. 850
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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