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Artikel 7 · BT-Drs. 14/371 · S. 15

Zu Artikel 7 (SGB III)

Zu Artikel 7 (SGB III)
Die Regelung enthält die Anhebung der Bedarfssätze bei
der Förderung der Berufsausbildung und der Förderung
der beruflichen Eingliederung Behinderter nach dem
SGB III um 2 v.H. Außerdem werden die Freibeträge bei
der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter
um 6 v.H. angehoben (vgl. Nummer 7 des Allgemeinen
Teils der Begründung).
Zu Nummer 1 und 2 (§§ 65, 66 SGB III)
Anpassung der Bedarfssätze bei beruflicher Ausbildung
und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Zu Nummer 3 (§ 101 SGB III)
Anpassung des Bedarfssatzes der Berufsausbildungsbei-
hilfe bei der Förderung der beruflichen Eingliederung
Behinderter.
Zu Nummer 4 und 5 (§§ 105, 106 SGB III)
Anpassung des Bedarfssatzes des Ausbildungsgeldes bei
beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bil-
dungsmaßnahmen für Behinderte.
Zu Nummer 6 (§ 107 SGB III)
Anpassung des Ausbildungsgeldes bei Maßnahmen in
Werkstätten für Behinderte.
Zu Nummer 7 (§ 108 SGB III)
Anpassung der Freibeträge bei der Förderung der beruf-
lichen Eingliederung Behinderter.
Zu Nummer 8 (§ 413 SGB III)
Anpassung der besonderen Bedarfssätze bei der Förde-
rung der Berufsausbildung im Beitrittsgebiet.
Zu Nummer 9 (§ 414 SGB III)
Anpassung der besonderen Bedarfssätze bei der Förde-
rung der beruflichen Eingliederung Behinderter im
Beitrittsgebiet.

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Herkunft

BT-Drs. 14/371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.790–36.116 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert dfb5c048fe539352….

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