Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 14/371 · S. 15
Zu Artikel 7 (SGB III)
Zu Artikel 7 (SGB III) Die Regelung enthält die Anhebung der Bedarfssätze bei der Förderung der Berufsausbildung und der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter nach dem SGB III um 2 v.H. Außerdem werden die Freibeträge bei der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter um 6 v.H. angehoben (vgl. Nummer 7 des Allgemeinen Teils der Begründung). Zu Nummer 1 und 2 (§§ 65, 66 SGB III) Anpassung der Bedarfssätze bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Zu Nummer 3 (§ 101 SGB III) Anpassung des Bedarfssatzes der Berufsausbildungsbei- hilfe bei der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter. Zu Nummer 4 und 5 (§§ 105, 106 SGB III) Anpassung des Bedarfssatzes des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bil- dungsmaßnahmen für Behinderte. Zu Nummer 6 (§ 107 SGB III) Anpassung des Ausbildungsgeldes bei Maßnahmen in Werkstätten für Behinderte. Zu Nummer 7 (§ 108 SGB III) Anpassung der Freibeträge bei der Förderung der beruf- lichen Eingliederung Behinderter. Zu Nummer 8 (§ 413 SGB III) Anpassung der besonderen Bedarfssätze bei der Förde- rung der Berufsausbildung im Beitrittsgebiet. Zu Nummer 9 (§ 414 SGB III) Anpassung der besonderen Bedarfssätze bei der Förde- rung der beruflichen Eingliederung Behinderter im Beitrittsgebiet.
BT-Drs. 14/371 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.790–36.116 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert dfb5c048fe539352….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP