Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 72 Sofortzuschlag
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-1 (1) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Satz 1 gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 erbracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-2 (2) Wird die Entscheidung über die Bewilligung von Grundsicherungsgeld oder der Bildungs- und Teilhabeleistung rückwirkend geändert oder fällt sie rückwirkend weg, erfolgt keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und keine Rückforderung des Sofortzuschlages. Dies gilt auch, wenn sich aufgrund einer abschließenden Entscheidung nach § 41a Absatz 3 kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder eine Bildungs- und Teilhabeleistung ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-3 (3) § 42 Absatz 4 gilt auch für den Anspruch auf den Sofortzuschlag.