Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1411 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Folgeänderung zur Neufassung der §§ 72 und 73. Zu Nummer 2 § 72 (Sofortzuschlag) Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden leistungsberechtigte Kinder, die mit ihren leistungsbe- rechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro unterstützt. Dies schafft finanzielle Spielräume und trägt dazu bei, die Lebensumstände und Chancen der Kinder zur gesell- schaftlichen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Beim So- fortzuschlag handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/1411 Die zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehören- den Bedarfe werden bereits durch die derzeit geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ergänzt der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen zur Si- cherung des Lebensunterhalts um einen zusätzlichen Betrag, der unabhängig von der geltenden Höhe der Regel- bedarfe oder anderer Bedarfe erbracht wird. Im Rahmen der Prüfung der Einführung einer Kindergrundsicherung soll eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Dies beinhaltet die Prüfung sämtlicher Bestandteile des soziokulturellen Existenzminimums einschließlich der Regel- bedarfe und ihrer Ermittlung. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt der Sofortzuschlag zum einen Kindern zugute, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern oder Elternteilen leben und einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. In diesen Fäl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1411, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.787–48.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert bb83ac0123ade8f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP