Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 40
Nach Gewicht
- SG Magdeburg, 30.07.2014 – S 18 AL 190/13Zitiert von 3
- VG Köln, 24.11.2021 – 26 K 475/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.08.2013 – 12 A 1655/13
- SG Stade, 03.11.2010 – S 13 EG 4/09
- BGH, 27.01.2015 – VI ZR 54/14Regressprozess des Rehabilitationsträgers wegen Leistungserbringung an einen bei einem Wegeunfall Verkehrsunfallgeschädigten: Aktivlegitimation wegen Leistungszuständigkeit des Rehabilitationsträgers bei unterbliebener Weiterleitung des Leistungsantrages des Schädigten; Rückgriffsanspruch wegen Krankenversicherungsbeiträge des in einer Behindertenwerkstatt beschäftigten und im betreuen Wohnen untergebrachten, schwer Hirngeschädigten unter dem Aspekt der VerdienstausfallentschädigungZitiert von 5
- BSG, 10.11.2011 – B 8 SO 12/10 R(Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung - behinderungsbedingter Mehrbedarf - kein Anspruch nach § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG bzw § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 aF ohne Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G - Verfassungsmäßigkeit - abweichende Festlegung des Regelbedarfs)Zitiert von 40
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 31.03.2025 – L 3 AL 1441/24Zitiert von 1
- BSG, 12.12.2024 – B 12 BA 5/22 RBetriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Summenbeitragsbescheids für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge als Berechnungselemente der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie beim Urlaubsentgelt - Verfassungsmäßigkeit - EuroparechtskonformitätZitiert von 3
- BSG, 29.02.2024 – B 8 SO 16/22 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger - Begriff der Sozialleistung - Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs für von einem anderen Jugendhilfeträger erbrachte und diesem erstattete Leistungen - Leistungserbringung aufgrund eines gesetzlichen Auftrags
40 Entscheidungen zu § 3 SGB I →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/3#abs-1 (1) Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/3#abs-2 (2) Wer am Arbeitsleben teilnimmt oder teilnehmen will, hat ein Recht auf