Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 14/4329 · S. 49
Zu Artikel 8 (SGB)
Zu Artikel 8 (SGB) Die Änderungen des Ersten und Zehnten Buches Sozialge- setzbuch dienen der Anpassung des Sozialdatenschutzes an die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 (ABI. EG L Nr. 281 vom 23. November 1995, S. 31 ff.; im Folgenden: Richtlinie). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht auf Arti- kel 74 Nr. 12 GG. Eine einheitliche Regelung durch den Bund zur Erzielung eines einheitlichen Datenschutzstan- dards ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatli- chen Interesse zwingend erforderlich. Durch die Folgeänderungen der Richtlinie im Sozialdaten- schutz des Ersten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ent- stehen für die sozialen Sicherungssysteme durch den Vollzug des Gesetzes wie bei öffentlichen Haushalten (vgl. Artikel 1 des Entwurfs) derzeit nicht absehbare Kosteneffekte. Zu § 1 (SGB I) Folgeänderung zur neuen Fassung der automatisierten Ver- arbeitung und nicht automatisierten Datei in § 3 Abs. 2 BDSG sowie in § 67 Abs. 3 SGB X. Zu § 2 (SGB X) Zu Nummer 1 (§ 67) Zu Buchstabe a In Absatz 3 wird entsprechend § 3 Abs. 2 BDSG die auto- matisierte Verarbeitung und die nicht automatisierte Samm- lung von Sozialdaten neu gefasst; § 46 BDSG gilt insoweit nicht. Zu Buchstabe b Durch Streichung des Absatzes 4 wird wie im Bundesdaten- schutzgesetz aus Gründen der Transparenz auf die Defini- tion des Begriffs „Akte“ verzichtet. Zu den Buchstaben c, d, f und g Der Begriff „Empfänger“ hat durch die Richtlinie einen an- deren Inhalt als im bisherigen deutschen Datenschutzrecht erhalten. Er umfasst außer einem Dritten im Sinne von § 67 Abs. 10 SGB X auch den von der Datenverarbeitung Be- troffenen, den Auftragsdatenverarbeiter und die verschiede- nen Organisationseinheiten innerhalb der speichernden Stelle. Zur Beschrä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.537 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4329, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.717–255.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 37364d62d6d0e62b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP