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Artikel 8 · BT-Drs. 14/4329 · S. 49

Zu Artikel 8 (SGB)

Zu Artikel 8 (SGB)
Die Änderungen des Ersten und Zehnten Buches Sozialge-
setzbuch dienen der Anpassung des Sozialdatenschutzes an
die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 24. Oktober 1995 (ABI. EG L Nr. 281 vom
23. November 1995, S. 31 ff.; im Folgenden: Richtlinie).
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht auf Arti-
kel 74 Nr. 12 GG. Eine einheitliche Regelung durch den
Bund zur Erzielung eines einheitlichen Datenschutzstan-
dards ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatli-
chen Interesse zwingend erforderlich.
Durch die Folgeänderungen der Richtlinie im Sozialdaten-
schutz des Ersten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ent-
stehen für die sozialen Sicherungssysteme durch den Vollzug
des Gesetzes wie bei öffentlichen Haushalten (vgl. Artikel 1
des Entwurfs) derzeit nicht absehbare Kosteneffekte.
Zu § 1 (SGB I)
Folgeänderung zur neuen Fassung der automatisierten Ver-
arbeitung und nicht automatisierten Datei in § 3 Abs. 2
BDSG sowie in § 67 Abs. 3 SGB X.
Zu § 2 (SGB X)
Zu Nummer 1 (§ 67)
Zu Buchstabe a
In Absatz 3 wird entsprechend § 3 Abs. 2 BDSG die auto-
matisierte Verarbeitung und die nicht automatisierte Samm-
lung von Sozialdaten neu gefasst; § 46 BDSG gilt insoweit
nicht.
Zu Buchstabe b
Durch Streichung des Absatzes 4 wird wie im Bundesdaten-
schutzgesetz aus Gründen der Transparenz auf die Defini-
tion des Begriffs „Akte“ verzichtet.
Zu den Buchstaben c, d, f und g
Der Begriff „Empfänger“ hat durch die Richtlinie einen an-
deren Inhalt als im bisherigen deutschen Datenschutzrecht
erhalten. Er umfasst außer einem Dritten im Sinne von § 67
Abs. 10 SGB X auch den von der Datenverarbeitung Be-
troffenen, den Auftragsdatenverarbeiter und die verschiede-
nen Organisationseinheiten innerhalb der speichernden
Stelle. Zur Beschrä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.537 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4329, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.717–255.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 37364d62d6d0e62b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP