Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 10 Teilhabe behinderter Menschen
Stand: 10.06.2019
Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 10 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Düsseldorf, 28.07.2011 – S 17 SO 123/10Zitiert von 1
- BVerfG, 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der TriageZitiert von 31
- BVerwG, 12.01.2022 – 5 C 6/20Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt werden, unterliegen keiner AltersgrenzeZitiert von 6
- BVerwG, 12.01.2022 – 5 C 2/21Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt werden, unterliegen keiner AltersgrenzeZitiert von 6
- BSG, 31.01.2012 – B 2 U 1/11 RGesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz - Arbeitgebermodell - Unfallversicherung - Bedarfsfeststellungsverfahren - Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - Ermessen - Geldleistung - Naturalleistung - Höchstbetragsregelung - Obergrenze des Gesamtbudgets - Budgetneutralität - SelbstbestimmungZitiert von 16
- BSG, 25.05.2011 – B 12 KR 8/09 RKrankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung durch UnfallversicherungsträgerZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 – L 11 KR 386/23
- BSG, 09.03.2023 – B 9 SB 8/21 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - Mikrodeletionssyndrom 22q11 - geistige Behinderung - fehlendes Gehvermögen in nicht vertrauter Umgebung - Maßgeblichkeit der typischen (auch unbekannten) Wegeverhältnisse bei Verlassen des Kraftfahrzeugs - dauernde Beeinträchtigung - ortsabhängige Gehunfähigkeit - Abgrenzung zur zeitabhängigen Gehunfähigkeit aufgrund wechselnden Gesundheitszustands - wirksame und gleichberechtigte Teilhabe - mobilitätsbezogener Mindest-GdB von 80 - Geh-GdB - Einbeziehung aller Beeinträchtigungen mit nachteiliger Auswirkung auf das Gehvermögen - Geh-GdB-Bildung nach den allgemeinen Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - kein Abzug von nicht mobilitätsbezogenen GdB-Anteilen - abschließender Vergleich mit dem Gehvermögen von Doppeloberschenkelamputierten nicht mehr statthaftZitiert von 11
- BSG, 09.03.2023 – B 9 SB 1/22 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - Muskelschwunderkrankung - Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug - Bodenunebenheiten - Maßgeblichkeit einer typischen Umgebung im öffentlichen Verkehrsraum - wirksame und gleichberechtigte Teilhabe - Sturzgefahr - objektives Erfordernis eines Rollstuhls - mobilitätsbezogener Mindest-GdB von 80 - Geh-GdB - Einbeziehung aller Beeinträchtigungen mit nachteiliger Auswirkung auf das Gehvermögen - Geh-GdB-Bildung nach den allgemeinen Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - kein Abzug von nicht mobilitätsbezogenen GdB-Anteilen - abschließender Vergleich mit dem Gehvermögen von Doppeloberschenkelamputierten nicht mehr statthaftZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1046)
BGBl. 2001 I S. 1046
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 10 geändert und neu gefasst durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
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24.07.1986 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 1986 (BGBl. I 1110)
BGBl. 1986 I S. 1110
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