Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 11 Leistungsarten
Stand: 10.06.2019
Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
Wird zitiert von 364 Entscheidungen zu § 11 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 10.04.2019 – L 4 KA 30/17Zitiert von 1
- LSG Hessen, 10.04.2019 – L 4 KA 31/17
- LSG Hessen, 10.04.2019 – L 4 KA 29/17Zitiert von 1
- SG Marburg, 31.05.2017 – S 12 KA 770/16
- SG Marburg, 31.05.2017 – S 12 KA 771/16
- SG Marburg, 31.05.2017 – S 12 KA 769/16
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 14.07.2026 – L 21 AS 1024/20Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mietsicherheit - Garantieerklärung des Leistungsträgers - öffentlich-rechtliche Willenserklärung - Auslegung eines Widerrufsvorbehalts - keine Einrede der Vorausklage - Zahlungsanspruch des Vermieters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 05.03.2026 – B 7 AS 11/24 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Amt für Ausbildungsförderung - Jobcenter - Ausbildungsförderungsleistungen nach dem BAföG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vergleichbarkeit der Leistungen - NachrangZitiert von 1
- VG Cottbus, 17.02.2026 – VG 8 K 1585/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 11 geändert und neu gefasst durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
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13.06.1994 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel II geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juni 1994 (BGBl. I 1229)
BGBl. 1994 I S. 1229
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23.07.1979 Ausfertigung
§ 11 geändert und eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I 1189)
BGBl. 1979 I S. 1189
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