§ 13 Wahrheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 96
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.03.2017 – 1 WB 23/16 · Laufbahneignung; SperrfristZitiert von 2
- BVerwG, 12.05.2016 – 2 WD 16/15Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer als MilderungsgrundZitiert von 7
- BVerwG, 24.11.2015 – 2 WD 15/14Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache UrkundenfälschungZitiert von 13
- BVerwG, 12.02.2015 – 2 WD 2/14Fernbleiben vom Dienst; DienstgradherabsetzungZitiert von 15
- BVerwG, 25.10.2012 – 2 WD 33/11Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene PflichtverteidigerbestellungZitiert von 23
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WRB 1.25Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls zur Vorlage des Impfausweises an den Disziplinarvorgesetzten
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 13.05.2026 – 2 WD 8.25Dienstgradherabsetzung wegen Trennungsgeldbetrugstaten
- VG Münster, 11.05.2026 – 5 K 2207/25
- BVerwG, 29.04.2026 – 2 WD 4.26, 2 WD 4.26 (2 WD 30.24)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SG/13#abs-1 (1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SG/13#abs-2 (2) Eine Meldung darf nur gefordert werden, wenn der Dienst dies rechtfertigt.