Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 38 Bemessung der Disziplinarmaßnahme
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-1 (1) Bei der Bemessung von Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme sind Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe der Soldatin oder des Soldaten zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-2 (2) In der Regel ist mit den milderen Disziplinarmaßnahmen zu beginnen und erst bei erneuten Dienstvergehen zu schwereren Disziplinarmaßnahmen überzugehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/38#abs-3 (3) Disziplinararrest oder strenger Disziplinararrest soll erst dann verhängt werden, wenn vorausgegangene erzieherische Maßnahmen und Disziplinarmaßnahmen ihren Zweck nicht erreicht haben oder die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung eine disziplinare Freiheitsentziehung gebietet.
Wird zitiert von 356 Entscheidungen zu § 38 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 14.04.2022 – 2 WD 9/21Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen MaterialsZitiert von 3
- BVerwG, 04.06.2020 – 2 WD 10/19Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen 14-fachen KindesmissbrauchZitiert von 38
- BVerwG, 30.06.2022 – 2 WD 14/21Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines KameradenZitiert von 11
- BVerwG, 07.10.2021 – 2 WD 23/20Unbefugte Verbreitung des Bildnisses eines anderen SoldatenZitiert von 22
- BVerwG, 22.04.2021 – 2 WD 15/20Beförderungsverbot wegen sexueller Belästigung in Form sexuell herabsetzender BemerkungenZitiert von 14
- BVerwG, 02.02.2023 – 2 WD 3/22Ahndung unerlaubten Fernbleibens vom Dienst in 15 FällenZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.08.2026 – 2 WD 7.26Erfolglose Berufung im Wehrdisziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Vergewaltigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.