Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsEMAVO · SächsGVBl. 2014 Nr. 14, S. 530, 550, Fsn-Nr. 242-3.8/2
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit
27 Normen · ausgefertigt 16.09.2014 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Berücksichtigung des Umfangs einer Teilzeitbeschäftigung und Rundungsregelung
- § 4 Aufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen
- § 6 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 7 Weitergewährung der Zulage
- § 8 Ausschluss oder Verringerung der Zulage
- § 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 9 Allgemeine Voraussetzungen
- § 10 Höhe der Zulage
- § 11 Sprengstoffzulage
- § 11a Notfallsanitäterzulage
- § 12 Entstehung des Anspruchs
- § 13 Weitergewährung einer Zulage
- § 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten
- § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
- § 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung
- § 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz
- § 16 Bereiche mit vergütungsfähiger Mehrarbeit
- § 17 Allgemeine Voraussetzungen
- § 18 Höhe der Vergütung
- § 19 Höhe der Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 20 Ermittlung der Mehrarbeitsstunden
- § 21 Besondere Vergütungssätze
- § 22 (aufgehoben)