Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung
SächsEMAVO§ 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz
Stand: 26.08.2026
Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als überwiegend im Außendienst eingesetzte Observationskraft beim Landesamt für Verfassungsschutz verwendet wird.