Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung
SächsEMAVO§ 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung
Stand: 26.08.2026
Eine Zulage von monatlich 100 Euro erhält, wer als Justizvollzugsbeamtin oder Justizvollzugsbeamter in der Abteilung Sicherungsverwahrung einer Justizvollzugseinrichtung verwendet wird.