Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung
SächsEMAVO§ 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
Stand: 26.08.2026
Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als Beamtin oder Beamter der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen als Lehrkraft für die praktische Ausbildung verwendet wird.