Gesetze / Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
PartGG§ 10 Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/10#abs-1 (1) Für die Liquidation der Partnerschaft sind die Vorschriften über die Liquidation der offenen Handelsgesellschaft entsprechend anwendbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/10#abs-2 (2) Nach der Auflösung der Partnerschaft oder nach dem Ausscheiden des Partners bestimmt sich die Haftung der Partner aus Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach den §§ 137 und 151 des Handelsgesetzbuchs.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 10 PartGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 14.02.2010 – 28 U 151/09
- OLG Hamm, 20.12.2013 – 12 U 79/13
- BGH, 11.05.2009 – II ZR 210/08Zitiert von 4
- OLG München, 17.07.2023 – 3 U 2667/22
- VG Köln, 15.05.2023 – 24 L 1990/22
- OLG Düsseldorf, 09.04.2021 – 3 Wx 63/20
Zuletzt entschieden
- BPatG, 10.03.2015 – 29 W (pat) 63/14Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Kuss Honecker/Breschnew (Wort-Bild-Marke)" – zu Umfang und Wirkung der Vollmachtserteilung für ein Eintragungsverfahren vor dem DPMA - wirksame Zustellung der Unterrichtung über den Löschungsantrag - fehlender Widerspruch – Löschung der Marke – zu den Auswirkungen des Todes eines Anwalts einer zweigliedrigen Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft auf die erteilte VollmachtZitiert von 1
- OLG Hamm, 05.09.2014 – 27 W 121/14Zitiert von 1
- KG, 20.04.2010 – 14 U 73/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 PartGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
10.08.2021 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.