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Artikel 68 · BT-Drs. 19/27635 · S. 279
Zu Artikel 68 (Änderung der Patentverordnung)
Zu Artikel 68 (Änderung der Patentverordnung) Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) Buchstabe a (Buchstabe b) und Buchstabe b (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) Durch die Änderungen von Buchstabe b und Doppelbuchstabe bb der § 4 Absatz 2 Nummer 1 der Patentverord- nung (PatV) wird die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts hinsichtlich der Patentanmeldung den juris- tischen Personen und Personengesellschaften gleichgestellt. In seiner derzeit geltenden Fassung verlangt die Vor- schrift „zusätzlich“ zu den für juristische Personen und Personengesellschaften erforderlichen Angaben („Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes“) bei der Patentanmeldung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Angabe von Namen und Anschrift min- destens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters. Infolge der Einführung des Eintragungswahlrechts nach § 707 Absatz 1 BGB-E beschränkt sich der Anwendungs- bereich des der fehlenden Registerpublizität geschuldeten § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuch- stabe bb PatV zukünftig auf die nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Machen die Gesellschafter nachträglich einer Schutzrechtsanmeldung von ihrem Eintragungswahlrecht Gebrauch, ist davon auszugehen, dass es sich um eine Namensänderung im Sinne von § 30 Absatz 3 Satz 1 PatG, § 27 DPMAV handelt, die auf Antrag im Patentregister vermerkt wird, wenn sie dem Deutschen Patent- und Marken- amt nachgewiesen wird. Zu Nummer 2 (§ 4 Absatz 5) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts einhergeht. Drucksache 19/27635 – 280 – Deutscher Bun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.828 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.104.470–1.106.298 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP