Gesetze / PSD2 · CELEX 02015L2366-20250117
Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG
118 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Ausnahmen
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Beantragung der Zulassung
- Art 6 Kontrolle der Beteiligung
- Art 7 Anfangskapital
- Art 8 Eigenmittel
- Art 9 Berechnung der Eigenmittel
- Art 10 Sicherungsanforderungen
- Art 11 Erteilung der Zulassung
- Art 12 Mitteilung des Bescheids
- Art 13 Entzug der Zulassung
- Art 14 Eintragung im Herkunftsmitgliedstaat
- Art 15 Register der EBA
- Art 16 Fortbestand der Zulassung
- Art 17 Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- Art 18 Tätigkeiten
- Art 19 Inanspruchnahme von Agenten, Zweigniederlassungen oder Stellen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden
- Art 20 Haftung
- Art 21 Führung von Aufzeichnungen
- Art 22 Benennung der zuständigen Behörden
- Art 23 Beaufsichtigung
- Art 24 Geheimhaltungspflicht
- Art 25 Rechtsweggarantie
- Art 26 Informationsaustausch
- Art 27 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
- Art 28 Antrag auf Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
- Art 29 Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, die ihr Niederlassungsrecht und das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr ausüben
- Art 30 Maßnahmen bei Nichteinhaltung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 31 Begründung und Mitteilung
- Art 32 Bedingungen
- Art 33 Kontoinformationsdienstleister
- Art 34 Mitteilung und Angaben
- Art 35 Zugang zu Zahlungssystemen
- Art 35a Bedingungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen
- Art 36 Zugang zu Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden
- Art 37 Verbot des Erbringens von Zahlungsdiensten durch andere Personen als Zahlungsdienstleister, und Meldepflicht
- Art 38 Anwendungsbereich
- Art 39 Andere Bestimmungen des Unionsrechts
- Art 40 Entgelte für Informationen
- Art 41 Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
- Art 42 Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- Art 43 Anwendungsbereich
- Art 44 Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
- Art 45 Informationen und Vertragsbedingungen
- Art 46 Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
- Art 47 Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
- Art 48 Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
- Art 49 Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
- Art 50 Anwendungsbereich
- Art 51 Allgemeine Vorabunterrichtung
- Art 52 Informationen und Vertragsbedingungen
- Art 53 Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags
- Art 54 Änderungen der Vertragsbedingungen
- Art 55 Kündigung
- Art 56 Information vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
- Art 57 Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- Art 58 Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- Art 59 Währung und Währungsumrechnung
- Art 60 Informationen über zusätzliche Entgelte oder Ermäßigungen
- Art 61 Anwendungsbereich
- Art 62 Entgelte
- Art 63 Ausnahmeregelung für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- Art 64 Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- Art 65 Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags
- Art 66 Vorschriften für den Zugang zum Zahlungskonto im Fall von Zahlungsauslösediensten
- Art 67 Vorschriften für den Zugang zu Zahlungskontoinformationen und deren Nutzung im Fall von Kontoinformationsdiensten
- Art 68 Begrenzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und des Zugangs von Zahlungsdienstleistern zu Zahlungskonten
- Art 69 Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
- Art 70 Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente
- Art 71 Anzeige und Korrektur nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
- Art 72 Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Art 73 Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- Art 74 Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- Art 75 Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist
- Art 76 Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- Art 77 Verlangen der Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- Art 78 Eingang von Zahlungsaufträgen
- Art 79 Ablehnung von Zahlungsaufträgen
- Art 80 Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- Art 81 Transferierte und eingegangene Beträge
- Art 82 Anwendungsbereich
- Art 83 Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto
- Art 84 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
- Art 85 Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld
- Art 86 Innerstaatliche Zahlungsvorgänge
- Art 87 Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
- Art 88 Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
- Art 89 Haftung der Zahlungsdienstleister für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Art 90 Haftung im Fall von Zahlungsauslösediensten für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Art 91 Zusätzliche Entschädigung
- Art 92 Regressanspruch
- Art 93 Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
- Art 94 Datenschutz
- Art 95 Management operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- Art 96 Meldung von Vorfällen
- Art 97 Authentifizierung
- Art 98 Technische Regulierungsstandards für die Authentifizierung und die Kommunikation
- Art 99 Beschwerden
- Art 100 Zuständige Behörden
- Art 101 Streitbeilegung
- Art 102 Alternative Streitbeilegungsverfahren
- Art 103 Sanktionen
- Art 104 Delegierte Rechtsakte
- Art 105 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 106 Verpflichtung zur Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte
- Art 107 Vollständige Harmonisierung
- Art 108 Überprüfungsklausel
- Art 109 Übergangsbestimmung
- Art 110 Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG
- Art 111 Änderungen der Richtlinie 2009/110/EG
- Art 112 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
- Art 113 Änderung der Richtlinie 2013/36/EG
- Art 114 Aufhebung
- Art 115 Umsetzung
- Art 116 Inkrafttreten
- Art 117 Adressaten