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PSD2

Art 53 Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags

Stand: 02.10.2026

Der Zahlungsdienstnutzer hat jederzeit während der Vertragslaufzeit Anspruch darauf, auf seine Aufforderung hin die Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags sowie die in Artikel 52 genannten Informationen und Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu erhalten.

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