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PSD2

Art 47 Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes

Stand: 02.10.2026

Erfolgt die Auslösung eines Zahlungsauftrags durch einen Zahlungsauslösedienstleister, so macht dieser dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers die Referenz des Zahlungsvorgangs zugänglich.

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