Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 218
Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung
19 Normen · ausgefertigt 06.10.2009 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Ziel und Gegenstand der Verordnung
- Teil 2 Voraussetzungen und Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung
- § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
- § 3 Entscheidung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
- § 4 Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung
- § 4a Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Grundschulen
- § 4b Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Haupt-, Real-, Sekundar- undGesamtschulen
- § 4c Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
- Teil 3 Ausbildung
- § 5 Grundlage der Ausbildung; Beendigung der Ausbildung
- § 6 Dienstort; Ausbildungsbehörde
- § 7 Dauer
- § 8 Ausbildungsziel
- § 9 Ausbildung
- § 10 Verantwortung für die Ausbildung
- § 11 Ausbildungsaufgaben der Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung und der Schulen
- Teil 4 Staatsprüfung
- § 12 Zweck und Verfahren der Prüfung
- § 13 Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- § 14 Schwerbehinderung
- § 15 Ersatzschulen
- § 16 Inkrafttreten
- Schlussformel