Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 218

Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung

19 Normen · ausgefertigt 06.10.2009 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 Allgemeines
  3. § 1 Ziel und Gegenstand der Verordnung
  4. Teil 2 Voraussetzungen und Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung
  5. § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
  6. § 3 Entscheidung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
  7. § 4 Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung
  8. § 4a Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Grundschulen
  9. § 4b Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Haupt-, Real-, Sekundar- undGesamtschulen
  10. § 4c Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
  11. Teil 3 Ausbildung
  12. § 5 Grundlage der Ausbildung; Beendigung der Ausbildung
  13. § 6 Dienstort; Ausbildungsbehörde
  14. § 7 Dauer
  15. § 8 Ausbildungsziel
  16. § 9 Ausbildung
  17. § 10 Verantwortung für die Ausbildung
  18. § 11 Ausbildungsaufgaben der Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung und der Schulen
  19. Teil 4 Staatsprüfung
  20. § 12 Zweck und Verfahren der Prüfung
  21. § 13 Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften
  22. Teil 5 Schlussbestimmungen
  23. § 14 Schwerbehinderung
  24. § 15 Ersatzschulen
  25. § 16 Inkrafttreten
  26. Schlussformel