Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / OBAS OBAS § 8 Ausbildungsziel Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der für den Beruf der Lehrkraft erforderlichen Kompetenzen, wie sie in § 1 der OVP konkretisiert werden.