Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / OBAS
OBAS§ 10 Verantwortung für die Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29930/10#abs-1 (1) Die Ausbildung findet im Zentrum für schulpraktische Lehrkräfteausbildung und in der Schule statt. Zentrum für schulpraktische Lehrkräfteausbildung und Schule arbeiten im Sinne einer Ausbildungspartnerschaft eng zusammen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29930/10#abs-2 (2) Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung. Die Verantwortung für die Ausbildung in der Schule trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29930/10#abs-3 (3) Die Lehrkräfte in Ausbildung tragen Mitverantwortung für die Gestaltung und den Erfolg ihrer Ausbildung. Sie sind zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet.