Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2006 S. 23

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ und zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“

24 Normen · Ausgangsfassung vom 12.12.2005 · letzte Änderung 26.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Gliederung der Ausbildung und Prüfung
  4. § 2 Universitätsstudium
  5. § 3 Berufspraktische Ausbildung
  6. Abschnitt 2 Allgemeine Prüfungsvorschriften
  7. § 4 Einrichtung von Prüfungsausschüssen
  8. § 5 Prüfungsausschüsse
  9. § 6 Zuständiger Prüfungsausschuss
  10. § 7 Prüfungstermine
  11. § 8 Zulassung zu den Prüfungen
  12. § 9 Mündliche Prüfungen
  13. § 10 Wissenschaftliche Abschlussarbeit
  14. § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
  15. § 12 Bestehen von Prüfungen
  16. § 13 Gesamtnoten
  17. § 14 Versäumnis, Rücktritt
  18. § 15 Täuschung, Ordnungsverstöße
  19. § 16 Wiederholung, Freiversuch
  20. § 17 Zeugnis, Erlaubnis, Akteneinsicht
  21. Abschnitt 3 Prüfungen
  22. § 18 Staatliche Zwischenprüfung
  23. § 19 Erste Staatsprüfung
  24. § 20 Zweite Staatsprüfung
  25. Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  26. § 21 Anrechnung von Prüfungen und Ausbildungszeiten
  27. § 22 Anerkennung von ausländischen Hochschuldiplomen
  28. § 23 Zuständigkeiten
  29. § 24 Inkrafttreten, Übergangsregelung
  30. Schlussformel
  31. Anlage 1 Anlage 1
  32. Anlage 2 Anlage 2
  33. Anlage 3 Anlage 3
  34. Anlage 4 Anlage 4

Änderungsverlauf

  1. 26.09.2026 — 14 Normen geändert · §§ 2, 3, 5, 8 und 10 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    18.09.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. September 2026 (GV. NRW. S. 669)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    10.08.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 22.07.2024

    GV. NRW. S. 486

  4. Historischer Änderungsnachweis

    14.12.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 30.11.2019

    GV. NRW. S. 893

  5. Historischer Änderungsnachweis

    26.01.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.01.2016

    GV. NRW. S. 22

  6. Historischer Änderungsnachweis

    01.07.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 07.07.2009, Artikel 1

    GV. NRW. S. 419

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).