Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RVRG
RVRGEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Vom 3. Februar 2004
(Artikel V des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise
in Nordrhein-Westfalen v. 3.2.2004 (GV. NRW. S. 96))
Inhaltsübersicht
I. Abschnitt
Allgemeines
Mitgliedskörperschaften
Rechtsform und Sitz
Verbandsgebiet
II. Abschnitt
Wirkungskreis
Aufgaben und Tätigkeiten
Verbandsverzeichnis, Abfallbeseitigungsanlagen
Masterpläne
Satzungen, Verbandsordnung
III. Abschnitt
Selbstverwaltung des Verbandes
Organe
Zuständigkeiten der Verbandsversammlung
Bildung der Verbandsversammlung
Einberufung, Zusammentritt und Vorsitz in der Verbandsversammlung; Sitzungen der Verbandsversammlung
Einberufung in besonderen Ausnahmefällen und Durchführung von Sitzungen in hybrider Form
Pflichten und Rechte der Mitglieder der Verbandsversammlung
Aufgaben des Verbandsausschusses
Zusammensetzung und Wahl des Verbandsausschusses
Kommunalrat
Zuständigkeit der Regionaldirektorin oder des Regionaldirektors, gesetzliche Vertretung
Regionaldirektorin, Regionaldirektor; Beigeordnete; dienstrechtliche Entscheidungen
Gleichstellungsbeauftragte
Verpflichtungserklärungen
IV. Abschnitt
Finanzierung der Verbandsaufgaben,
Haushaltswirtschaft, wirtschaftliche
und nichtwirtschaftliche Betätigung
Finanzierung der Verbandsaufgaben
Haushaltswirtschaft
Haushaltssicherungskonzept
Sonderumlage
Wirtschaftliche Betätigung und nichtwirtschaftliche Betätigung
V. Abschnitt
Aufsicht
Beanstandungsrecht
Allgemeine Aufsicht
VI. Abschnitt
Schluss- und Überleitungsvorschriften
Öffentliche Bekanntmachungen
(aufgehoben)
Rechtsstellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und der Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter
Übergangsregelungen
Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung (Experimentierklausel)