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RVRG

§ 23 Öffentliche Bekanntmachungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster oder durch Bereitstellung im Internet entsprechend der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 22 § 24