Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RVRG
RVRG§ 20 Haushaltswirtschaft
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28385/20#abs-1 (1) Auf die Haushaltswirtschaft finden die Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die hierzu erlassenen Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie § 55 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eine andere Regelung getroffen wurde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28385/20#abs-2 (2) § 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 20 RVRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 01.04.2008 – 15 B 122/08Kein Anordnungsanspruch gegen gebietsüberschreitende abfallwirtschaftliche Betätigung einer kommunalen Eigengesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 – I-27 U 1/09
- OLG Düsseldorf, 13.08.2008 – VII-Verg 43/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.