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Satzung für den AggerverbandVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. Dezember 1995
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Aggerverband (AggerVG) vom 15. Dezember 1992 (GV. NW. 1993 S. 20) hat die Verbandsversammlung am 19. 12. 1995 folgende Neufassung der Satzung beschlossen:
Inhaltsübersicht
Sitz des Verbandes
Verbandsgebiet
Mindestbeitrag
Mitgliederverzeichnis
Pflichten der Mitglieder
Bildung der Verbandsversammlung
Sitzungen der Verbandsversammlung
Verbandsrat
Auschüsse
Entschädigungen
Zustimmung des Verbandsrates
Haushaltsplan, Wirtschaftsplan
Erheblichkeitsgrenzen, sonstige Wertgrenzen
Sachliche Zuständigkeiten
Wirtschaftsführung, Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen
Rechnungsprüfung
Fälligkeit der Beiträge
Bekanntmachungen
Genehmigung von Geschäften
Oberste Dienstbehörde
Übergangsvorschrift
Inkrafttreten