Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für den Aggerverband
Satzung für den Aggerverband§ 2 Verbandsgebiet(zu § 5 AggerVG)
Stand: 26.08.2026
Die Grenzen des Verbandsgebietes werden in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000 dargestellt.