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Satzung für den Aggerverband

§ 9 Ausschüsse

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26931/9#abs-1 (1) Die Verbandsversammlung bildet außer dem Widerspruchsausschuss folgende Ausschüsse mit beratender Funktion:

a.Finanzausschuss

b.Wasserwirtschaftsausschuss

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26931/9#abs-2 (2) Die Ausschüsse bestehen aus je 10 Ausschussmitgliedern. Dabei verteilen sich die Ausschusssitze im Einzelnen wie folgt:

Nr. 1 5 Mitglieder

Nr. 2 1 Mitglied

Nr. 3 2 Mitglieder

Nr. 4 2 Mitglieder

Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter zu wählen, die oder der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26931/9#abs-3 (3) Das Nähere regeln die Geschäftsordnungen, die sich die Ausschüsse jeweils selbst geben.

§ 8 § 10