§ 32 Erfordernisse der Anmeldung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 239
Nach Gewicht
- BPatG, 11.12.2000 – 30 W (pat) 43/00
- BPatG, 25.03.2003 – 24 W (pat) 108/02
- BPatG, 09.02.2023 – 30 W (pat) 539/20(Markenbeschwerdesache – unbestimmte Positionsmarke – Anmeldezeichen gilt als zurückgenommen – Verstreichen der gesetzten Frist zur Beseitigung von Mängeln nach § 36 Abs 2 MarkenG)Zitiert von 1
- BPatG, 08.07.2003 – 33 W (pat) 94/02Zitiert von 1
- BPatG, 02.06.2016 – 26 W (pat) 37/14Markenbeschwerdeverfahren – "De-Mail" – ursprünglich als Gemeinschaftsindividualmarke angemeldetes Zeichen – zur Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Individualmarke – zum Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke – keine Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Kollektivmarke – Zulassung der Rechtsbeschwerde
- BPatG, 12.06.2023 – 28 W (pat) 1/20Markenbeschwerdeverfahren – „James Last“ – zu den Anmeldeerfordernissen einer farbigen Bildmarke – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis
Zuletzt entschieden
- BPatG, 18.06.2026 – 30 W (pat) 529/24
- BPatG, 21.01.2026 – 25 W (pat) 48/22
- BPatG, 13.01.2026 – 28 W(pat) 540/21
239 Entscheidungen zu § 32 MarkenG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/32#abs-1 (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/32#abs-2 (2) Die Anmeldung muß enthalten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/32#abs-3 (3) Die Anmeldung muß den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer Rechtsverordnung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 bestimmt worden sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/32#abs-4 (4) (weggefallen)