§ 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
Stand: 01.05.2022
Wird zitiert von 272
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 25.07.2025 – 28 W (pat) 501/21
- BPatG, 31.08.2023 – 28 W (pat) 2/23Markenbeschwerdesache – „HIPLET“ – international registrierte Wortmarke – Freihaltebedürfnis
- BPatG, 03.04.2020 – 29 W (pat) 600/17(Markenbeschwerdeverfahren – "PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten - fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)Zitiert von 2
- BPatG, 15.07.2014 – 24 W (pat) 503/13Markenbeschwerdeverfahren – "CEKPET KPACOTЬI (IR-Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft – FreihaltungsbedürfnisZitiert von 3
- BPatG, 28.01.2014 – 24 W (pat) 50/12Markenbeschwerdeverfahren – "WRAP N'GO (IR-Marke)" – Freihaltungsbedürfnis - keine UnterscheidungskraftZitiert von 3
- BPatG, 15.01.2014 – 26 W (pat) 75/12Markenbeschwerdeverfahren – "EURODECOR (IR-Marke)" – Freihaltungsbedürfnis - keine UnterscheidungskraftZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 26.03.2026 – 25 W (pat) 30/23
- BPatG, 15.12.2025 – 28 W (pat) 560/21
- BPatG, 15.10.2025 – 28 W (pat) 62/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 113 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/113#abs-1 (1) International registrierte Marken werden in gleicher Weise wie zur Eintragung in das Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/113#abs-2 (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anmeldung (§ 37 Absatz 1) tritt die Verweigerung des Schutzes.