Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 26.05.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-1 (1) Erzeugnisse sind Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittel, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-4 (4) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-5 (5) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/2#abs-6 (6) Bedarfsgegenstände sind
Bedarfsgegenstände sind nicht
Wird zitiert von 119 Entscheidungen zu § 2 LFGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 01.03.2012 – 3 C 15.11Zitiert von 16
- BVerwG, 01.03.2012 – 3 C 15/11Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln; charakteristische Zutaten; übliche VerwendungZitiert von 5
- OVG NRW, 22.01.2008 – 13 A 3308/03Zitiert von 10
- VG Freiburg, 27.07.2006 – 3 K 1409/04Zitiert von 2
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 2095/02Verkehrsfähigkeit eines Nahrungsergänzungsmittels mit Traubenkernextrakt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 LFGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BVerfG, 15.12.2016 – 2 BvR 222/11Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Zuletzt entschieden
- LG München II, 14.02.2025 – 2 HK O 2557/24
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2024 – 10 A 10901/23
- VG Berlin, 10.05.2024 – 14 L 509/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 LFGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.