Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 6 (weggefallen)
Stand: 07.11.2021
Für § 6 LFGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 6 LFGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 29.01.2014 – 13 A 1901/11Zitiert von 4
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 1977/02Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel; Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines probiotischen Präparats Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- EuGH, 19.01.2017 – C-282/15Zitiert von 13
- VG Braunschweig, 27.05.2015 – 5 A 67/13Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 29.06.2011 – 16 K 6879/10Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 29.06.2011 – 16 K 637/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 – 6 A 11429/18
- BVerfG, 15.12.2016 – 2 BvR 222/11Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 15.12.2016 – 2 BvR 221/11Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH nach Art 267 Abs 3 AEUV verletzt bei unvertretbarer Annahme eines "acte clair" die Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: zur Auslegung des Art 14 Abs 9 EGV 178/2002 mit Blick auf innerstaatliche Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzgl des Inverkehrbringens von LebensmittelnZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 LFGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.