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Artikel 7 · BT-Drs. 19/28658 · S. 175

Zu Artikel 7 (Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches)

Zu Artikel 7 (Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht im Hinblick auf die Einfügung des neuen § 23b.
Drucksache 19/28658                                 – 176 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Da das Tierarzneimittelgesetz anders als das Arzneimittelgesetz nicht mehr von „Arzneimitteln zur Anwendung
bei Tieren“, sondern von „Tierarzneimitteln“ spricht, bedarf es in § 10 Absatz 2 und Absatz 3 jeweils einer ent-
sprechenden terminologischen Anpassung.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe b.

Zu Buchstabe b
Mit der Verordnung (EU) 2019/4 wurden die bisher vom Arzneimittelrecht erfassten „Fütterungsarzneimittel“
neu geregelt. Diese werden nun mit dem Begriff „Arzneifuttermittel“ bezeichnet und in das Futtermittelrecht
überführt. Dem ist im nationalen Recht Rechnung zu tragen. Bestimmungen zu Arzneifuttermitteln sind daher
neu in das LFGB aufzunehmen. Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/4 stellt besondere Kennzeichnungsanforde-
rungen auf, die Arzneifuttermittel und Zwischenerzeugnisse erfüllen müssen. Um diese Bestimmung wirksam
durchsetzen zu können, ist es zum einen erforderlich, das Inverkehrbringen von Arzneifuttermitteln und Zwi-
schenerzeugnissen, die den Kennzeichnungsvorgaben nicht entsprechen, zu untersagen. Zum anderen ist es erfor-
derlich, entsprechende Sanktionen vorzusehen. Die Sanktion erfolgt wegen Verstößen gegen das Verbot des In-
verkehrbringens von Arzneifuttermitteln oder Zwischenerzeugnissen, die nicht entsprechend Art. 9 der Verord-
nung (EU) 2019/4 gekennzeichnet sind (§ 59 Absatz 1 Nummer 11 LFGB).

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Artikel 16 der Verordnung 2019/4 sieht vor, dass Arzneifuttermittel und Zwische

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28658, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 526.374–532.842 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4ebfdaf6b9123355….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP