Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 07.11.2021
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.03.2020 – 2 BvL 5/17 · KnorpelfleischZitiert von 48
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 – 9 S 1273/13Untersagung der Rohmilchabgabe aus einem Milchautomaten; Erfordernis der Abgabe am Standort der Milchgewinnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- VG Würzburg, 31.08.2021 – W 8 E 21.1045Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 18.01.2013 – 13 ME 267/12Zitiert von 9
- BVerfG, 21.03.2018 – 1 BvF 1/13Art. 12 Abs. 1 GG als Maßstab für staatliches Informationshandeln; "Lebensmittelpranger" nach § 40 Abs. 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs überwiegend verfassungsgemäßZitiert von 181
- BGH, 22.11.2012 – I ZR 72/11Gemeinschaftsrechtliches Lebensmittelrecht: Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften als Marktverhaltensregelungen; Pflicht zur Verwendung einer bestimmten Sprache als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit; unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums; Pflicht des Parallelimporteurs zur Übermittlung einer Probe des neuetikettierten Lebensmittels - BarillaZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Gießen, 22.01.2026 – 10 L 7193/25.GI
- VG Berlin, 10.09.2025 – 14 L 61/25Zitiert von 1
- VG Köln, 27.12.2024 – 13 L 2128/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 LFGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1#abs-1 (1) Zweck des Gesetzes ist es,
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1#abs-1a (1a) Absatz 1 Nummer 2 erfasst auch den Schutz
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1#abs-2 (2) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit im privaten häuslichen Bereich durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr, die von Erzeugnissen ausgeht oder ausgehen kann, sicherzustellen, soweit dies in diesem Gesetz angeordnet ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1#abs-3 (3) Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LFGB/1#abs-4 (4) Abschnitt 9a