Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

KWKG 2025

§ 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen

Stand: 01.01.2023

Bund2 Fassungen16 Entscheidungen

Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber nach diesem Gesetz und nach aufgrund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz.

§ 25 § 27