§ 11
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/11#abs-1 (1) Auf das Erbbaurecht finden die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 925, 927, 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Vorschriften über Ansprüche aus dem Eigentum entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus diesem Gesetz ein anderes ergibt. Eine Übertragung des Erbbaurechts, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/11#abs-2 (2) Auf einen Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu erwerben, findet der § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 57 Entscheidungen zu § 11 ErbbauRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Thüringen, 06.11.2017 – 3 W 344/17
- BGH, 02.10.2015 – V ZR 221/14Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf Grund eines in einem Vindikationsprozess ergangenen UrteilsZitiert von 1
- OLG Rostock, 22.02.2024 – 3 U 73/21
- OLG Köln, 13.12.2010 – 2 Wx 137/10Zitiert von 4
- BGH, 13.05.2015 – V ZB 66/14Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im Beitrittsgebiet: Reichweite der Feststellungswirkung eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Verfahren der SachenrechtsbereinigungZitiert von 2
- OLG Hamm, 28.07.2011 – I-5 U 19/11
Zuletzt entschieden
- OLG München, 18.05.2026 – 34 Wx 107/26 e
- OLG Celle, 30.01.2026 – 20 W 3/26
- BGH, 19.12.2025 – V ZR 15/24Zulässigkeit der Bestellung eines sog. NachbarerbbaurechtsZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 ErbbauRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.05.1973 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1973 (BGBl. I 501 350)
BGBl. 1973 I S. 501
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.