§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 56
Nach Gewicht
- BGH, 19.12.2025 – V ZR 15/24Zulässigkeit der Bestellung eines sog. NachbarerbbaurechtsZitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 25.08.2025 – 14 W 46/24 (Wx)
- OLG Köln, 06.05.2013 – 2 Wx 128/13Zitiert von 1
- LG Dortmund, 22.01.2016 – 3 O 539/14
- BFH, 08.02.1995 – II R 51/92Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 16.01.2024 – 13 U 206/22
Zuletzt entschieden
- BFH, 10.07.2024 – II R 36/23(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 10.07.2024 - II R 3/22: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts)
- BFH, 10.07.2024 – II R 3/22Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines ErbbaurechtsZitiert von 5
- OLG Schleswig, 25.01.2024 – 2 U 38/22
56 Entscheidungen zu § 1 ErbbauRG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ErbbauRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/1#abs-1 (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/1#abs-2 (2) Das Erbbaurecht kann auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache bleibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/1#abs-3 (3) Die Beschränkung des Erbbaurechts auf einen Teil eines Gebäudes, insbesondere ein Stockwerk ist unzulässig.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ErbbauV/1#abs-4 (4) Das Erbbaurecht kann nicht durch auflösende Bedingungen beschränkt werden. Auf eine Vereinbarung, durch die sich der Erbbauberechtigte verpflichtet, beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen das Erbbaurecht aufzugeben und seine Löschung im Grundbuch zu bewilligen, kann sich der Grundstückseigentümer nicht berufen.