§ 98a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 98a BewG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 98a BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 20.01.2015 – 3 K 180/14Zitiert von 5
- BVerfG, 07.11.2006 – 1 BvL 10/02Erbschaftsteuerrecht: Unvereinbarkeit der Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 203
- BFH, 30.11.1988 – II R 237/83Zitiert von 8
- FG Düsseldorf, 09.11.2005 – 7 K 3096/04 BB
- FG Köln, 14.12.2004 – 13 K 6713/00Zitiert von 2
- BGH, 31.01.2000 – II ZR 36/99
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 19.03.2015 – 3 K 735/14 F
- FG Hessen, 22.05.2013 – 4 K 3141/11Zitiert von 1
- BVerwG, 16.09.2004 – 3 C 42.03Zitiert von 26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98a BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.12.2008 Ausfertigung
§ 98a aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I 3018)
BGBl. 2008 I S. 3018
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13.09.1993 Ausfertigung
§ 98a eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. September 1993 (BGBl. I 1569)
BGBl. 1993 I S. 1569
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.