Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 65 Geschäftsführung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/65#abs-1 (1) Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten § 23 Abs. 1, die §§ 24, 25, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/65#abs-2 (2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Betriebsrats Sitzungen abhalten; § 29 gilt entsprechend. An diesen Sitzungen kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied teilnehmen.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 65 BetrVG →
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Nach Gewicht
- LAG Hamm, 16.01.2009 – 10 TaBV 37/08Zitiert von 1
- BAG, 05.04.2000 – 7 ABR 6/99Betriebsverfassungsrecht: Kein Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung in einem Verfahren nach § 78 a Abs. 4 BetrVG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- ArbG Frankfurt am Main, 29.06.2022 – 9 BV 284/21
- LAG Hamm, 24.02.2006 – 18 Sa 1897/05
- LAG Hamm, 24.02.2006 – 13 Sa 1897/05
- BAG, 20.03.2025 – 7 AZR 179/24Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - (Mindest-)Entgeltschutz - Korrektur der Vergütungsanpassung durch den Arbeitgeber - Darlegungs- und Beweislast - Zeitpunkt für Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer als Anknüpfung des VergütungsanpassungsanspruchsZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BAG, 20.03.2025 – 7 AZR 159/24Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - (Mindest-)Entgeltschutz - Korrektur der Vergütungsanpassung durch den Arbeitgeber - Darlegungs- und Beweislast - Zeitpunkt für die Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer als Anknüpfung des VergütungsanpassungsanspruchZitiert von 14
- BAG, 18.01.2012 – 7 ABR 83/10(Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG)Zitiert von 7
- LAG Hamm, 14.01.2011 – 10 TaBV 58/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.