Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/15#abs-1 (1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/15#abs-2 (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
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Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 15 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 16.03.2005 – 7 ABR 40/04Betriebsratswahl: Verfassungsmäßigkeit der Mindestquote für das Geschlecht in der Minderheit und des Listensprungs zu deren Durchsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2024 – 2 TaBVGa 3/24
- ArbG Köln, 12.11.2014 – 17 BV 296/14Zitiert von 1
- LAG Köln, 13.10.2003 – 2 TaBV 1/03Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2002 – 10 TaBV 743/02
- LAG Hamm, 17.12.2008 – 10 TaBV 137/07Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 22.05.2025 – 7 ABR 28/24Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften - Betriebsratswahl - Anfechtung - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei unternehmensinterner Matrix-StrukturZitiert von 6
- BAG, 25.09.2024 – 7 ABR 37/23Freistellung des Betriebsrats von RechtsanwaltskostenZitiert von 5
- LAG Nürnberg, 27.02.2024 – 1 TaBV 25/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.