Gesetze / BetrVerf-Reformgesetz
BetrVRGArt 14 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 14 BetrVRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 16.03.2005 – 7 ABR 33/04Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.